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LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 466/18 |
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- LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 74/19
Ausgleichsanspruch nach Inanspruchnahme der für die Darlehensforderung gestellten …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 466/18
Der Beklagte und sein Bruder, W1, der im Parallelverfahren vor der Kammer 22 O 74/19 ebenfalls von der Klägerin in Anspruch genommen wird, verpachteten seit Beginn der 1990er Jahre Objekte an private Fernsehsender und Filmproduktionsgesellschaften.In der Folge wurde das Darlehen einiger Gesellschafter, darunter das des Beklagten und des in einem Parallelverfahren vor der Kammer - 22 O 74/19 - in Anspruch genommenen Bruders des Beklagten notleidend.
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 466/18
Dem steht gleich, dass er sich der Kenntnis einer erheblichen Tatsache bewusst oder grob fahrlässig verschließt (BGH, Urteil vom 19.01.2001, V ZR 437/99 zitiert nach juris Rz. 10). - BGH, 07.11.2013 - VII ZR 105/13
Bauprozess: Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des vom Bauherrn auf …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 466/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einbeziehung eines bislang am Rechtsstreit Unbeteiligten durch eine isolierte Drittwiderklage ausnahmsweise zulässig, wenn eine tatsächliche und rechtliche enge Verknüpfung der Gegenstände von Klage und Drittwiderklage besteht (BGH NJW 2014, 1670 Tz. 16). - BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88
Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …
Auszug aus LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 466/18
Bei einem sittenwidrigen Handeln gegenüber Dritten müssen alle Beteiligten subjektiv sittenwidrig handeln (BGH, Urteil vom 06.12.1999, VIII ZR 310/88, zitiert nach juris Rz. 23).
- LG Köln, 01.08.2019 - 22 O 74/19
Ausgleichsanspruch nach Inanspruchnahme der für die Darlehensforderung gestellten …
Der Beklagte und sein Bruder, der im Parallelverfahren vor der Kammer 22 O 466/18 ebenfalls von der Klägerin in Anspruch genommen wird, verpachteten seit Beginn der 1990er Jahre Objekte an private Fernsehsender und Filmproduktionsgesellschaften.In der Folge wurde das Darlehen einiger Gesellschafter, darunter das des Beklagten und des in einem Parallelverfahren vor der Kammer - 22 O 466/18 - in Anspruch genommenen Bruders des Beklagten notleidend.